Regeln für Elektrovelos und E-Bikes
- Alle Arten von Elektrovelos
gehören zu den Motorfahrrädern. Für die "langsame" Kategorie gibt es zahlreiche Erleichterungen. Diese machen sie rechtlich gesehen fast zum "Velo".
- Die "langsame" Kategorie heisst
"Leicht-Motorfahrräder"; ihr gehören Fahrzeuge an, deren Motor nicht stärker als 500 W ist und bei 25kmh aufhört, zu unterstützen.
- Die "schnelle" Kategorie heisst
"Motorfahrräder"; ihr gehören alle anderen E-Bikes an, deren Motor nicht stärker als 1000 W ist und bei 45 kmh aufhört, zu unterstützen. (Was schneller fährt und/oder stärker ist, ist ein
Motorrad.)
- Für die langsame Kategorie gilt
(Auswahl):
- keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 20 kmh erlaubt
- keine Helmpflicht
- Führerausweis M für 14-16 Jährige
- Kinder-Veloanhänger (für zwei geschützte Plätze) erlaubt
- 1 Kindersitz erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt
- Für die schnelle Kategorie gilt
(Auswahl):
- gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 30 kmh erlaubt
- Helmpflicht
- Führerausweis M (ab 14 Jahre)
- Kinder-Veloanhänger (für zwei geschützte Plätze) erlaubt
- 1 Kindersitz erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot mit abgestelltem Motor erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" mit abgestelltem Motor erlaubt
- Geschwindigkeit und
Tachometer:
Für E-Bikes besteht keine Pflicht, einen Tacho anzubringen. Für die Höchsgeschwindigkeit gilt generell der Grundsatz, wonach die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist. In einer
Tempo-30-Zone gilt die Tempolimite von 30 kmh auch für Velos; wenn hier ein E-Bike-Fahrer mit Tempo 50 erwischt wird, kann er unter Umständen wegen "nicht angepasster Geschwindigkeit"
gebüsst werden, auch wenn er keinen Tachometer auf seinem Fahrzeug hat.
Achtung: Schnelle Elektrovelos im europäischen Ausland nur mit
Mofa-Helm